In einem Beweis fehlverstandener Integration sogenannter “Behinderter” stellt “Die Linke” in Reaktion auf den Abdruck ihrer Pressemitteilung in der RHEINPFALZ klar, was schief gelaufen sein soll. So behauptet Thomas Ballbach, Verfasser dieser ominösen Pressemitteilung, in einer Stellungnahme gegenüber der RHEINPFALZ, die Zeitung würde “jemand[en] wegen seines Handicaps lächerlich” machen.
Das die RHEINPFALZ, welche sicherlich nicht das Medium seriösen Journalismus’ ist, aus genau diesem Grund eine Kontrollanfrage an ihn stellte erwähnt er nicht.
Die Linke kritisiert RHEINPFALZ
Thomas Ballbach, der Vorsitzende des Stadtverbands Zweibrücken der Partei “Die Linke”, kritisiert in einem Schreiben an die RHEINPFALZ, dass diese seine Pressemitteilung über die jüngste Mitgliederversammlung der Partei im Original abdruckte (RHEINPFALZ vom 29.11.). Ballbach sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das Antidiskriminierungsgesetz werte es als Benachteiligung, wenn jemand wegen seiner Handicaps lächerlich gemacht werde. Thomas Ballbach schreibt er leide an einer angeborenen Rechtschreibschwäche und habe versehentlich eine unkorrigierte Fassung des Berichts an die RHEINPFALZ geschickt. Die Redaktion hätte die Rechtschreibschwäche als solche erkennen müssen und hätte den Irrläufer deshalb nicht abdrucken dürfen. Der Pressecodex des Deutschen Presserats verpflichte zur fairen Berichterstattung. Diese Selbstverpflichtung habe die Radaktion im vorliegenden Fall missachtet. Thomas Ballbach schreibt weiter: “Wer will, dass auch Menschen mit einer Behinderung am politischen Leben teilnehmen, darf so nicht mit jemanden umgehen, der viel Lebenszeit und auch privates Geld in politisches Engagement steckt.”
Die Rheinpfalz bedauert, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, sie habe einen Behinderten lächerlich machen wollen. Die Redaktion hat vor der Veröffentlichung genau das ausschließen wollen. Nachdem die Pressemitteilung am Freitag, 28.11, eingegangen war, erkundigte sich die Radaktion um 9.56 Uhr per E-Mail beim Absender, ob es sich bei dem Text tatsächlich um eine Pressemitteilung der Linken handele. Diese Reaktion der Redaktion hätte den Absender stutzig machen und veranlassen können, seine Mitteilung zu prüfen. Allerdings reagierte die Linke nicht auf dieses Mail. Daraufhin rief die Redaktion Thomas Ballbach an und fragte ihn direkt, ob er womöglich Legathinker sei oder an einer Rechtschreibschwäche leide. Ballbach verneinte, sagte aber, dass er die Pressemitteilung zur Überarbeitung und Korrektur an die Schriftführerin seiner Partei geschickt habe. Diese korrigierte Fassung habe er an die RHEINPFALZ weitergeleitet. Er erkundigte sich dann, ob diese Fassung noch fehler enthalte, worauf die Redaktion antwortete: “Ja, das kann man sagen.” Diese Mitteilung der Redaktion hätte nach Auffassung der RHEINPFALZ ebenfalls Anlass für den Absender sein können, seine Pressemitteilung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Da dies aber nicht geschau und die Mitteilung bis Redaktionsschluss nicht geändert oder zurückgezogen wurde, musste die Redaktion davon ausgehen, dass die Pressemitteilung in dieser Form beabsichtigt war. (red)
Zweibrücker Rundschau, 6.11.2008
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